1.
Allgemeines / Vertragsabschluß |
1.1 |
Für
alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den
Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der
Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird. |
1.2 |
Abweichungen
von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende
Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform
oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
|
1.3 |
Unsere
Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen
Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend,
soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung
erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische
Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte
behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und
Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen
Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch
nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt
wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem
Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen
Erzeugnisse dienen. |
1.4 |
Kaufverträge
kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden
zustande. |
1.5 |
Übertragungen
von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen
der schriftlichen Zustimmung der Firma NoloDesign C.Krohne. |
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2.
Preise und Zahlungsbedingungen |
2.1 |
Für
die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt
der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
|
2.2 |
Unsere
Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten,
ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation,
Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht
schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
|
2.3 |
Unsere
Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug
zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
die Firma NoloDesign C.Krohne über den Betrag verfügen
kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung
eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung
und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten
erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont-
und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für
die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
|
2.4 |
Nimmt
der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind
wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder
10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht
vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden
zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs
des Käufers ist die Firma NoloDesign C.Krohne berechtigt,
die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers
bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter
einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs
hat der Käufer an die Firma NoloDesign C.Krohne
Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren
Nachweis pro Monat pauschal EUR 25,- zu bezahlen. Bei
Anfall von höheren Lagerkosten kann die Firma NoloDesign
C.Krohne den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom
Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist,
daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden
sind. |
2.5 |
Zurückbehaltungsrechte
stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine
Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es
sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt. |
|
3.
Lieferfrist |
3.1 |
Verbindliche
Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten,
wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt
wird. |
3.2 |
Die
Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis
der Besteller uns die für die Ausführung des
Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben
hat. |
3.3 |
Alle
vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger
und rechtzeitiger Selbstbelieferung. |
3.4 |
Die
Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen
im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik
und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretenden
Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen
Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen)
oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch
höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände
sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie
während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in
wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst
mitteilen. |
3.5 |
Geraten
wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht
im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag
von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
|
|
4.
Lieferung, Versand, Gefahrenübergang |
4.1 |
Wir
sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten
für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang
und Gewährleistungspflichten als selbständige
Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständig
Teillieferungen zurückzuweisen. |
4.2 |
Die
Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte
Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen,
sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen
gibt. |
4.3 |
Die
Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die
Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder
Lager verläßt. Dies gilt unabhängig
davon, wer die Transportkosten trägt. |
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5.
Umtausch bzw. Rücknahme |
5.1 |
Umtausch
bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher
Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen
Bestätigung der Firma NoloDesign C.Krohne und wird
grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr
von 10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im
Falle der von der Firma NoloDesign C.Krohne veranlassten
Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches.
|
|
6.
Eigentumsvorbehalt |
6.1 |
Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten,
Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.
In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung
der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. |
6.2 |
Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat
uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. |
6.3 |
Eine
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird
die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. |
6.4 |
Wird
die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt
der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig
Miteigentum zu übertragen. |
6.5 |
Der
Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch
bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem
Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung
in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab. |
|
7. Gewährleistung / Haftungsausschluß |
7.1 |
Die
Firma NoloDesign C.Krohne gewährleistet für
eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände
nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern
sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht
für Verschleißteile wie Kopfhörer, Kataloge
und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche
Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen
Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen
keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere
nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird
unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft. |
7.2 |
Keine
Gewähr übernehmen wir für Mängel
und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden
sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der
Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung
sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche
gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund
von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten
Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher
oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten
zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde
weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind. |
7.3 |
Jegliche
Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe
und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche,
schriftliche Bestätigung der Firma NoloDesign C.Krohne
oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht
von uns autorisiert wurden. |
7.4 |
Sollte
die Firma NoloDesign C.Krohne Reparatureinsendungen
nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren,
besteht für den Käufer gegenüber der
Firma NoloDesign C.Krohne kein Recht auf Minderung,
Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung.
In diesem Falle leitet die Firma NoloDesign C.Krohne
die Reparatursache lediglich für den Käufer
an ihre Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme
einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie
zu ermöglichen. |
7.5 |
Offensichtliche
Mängel sind unverzüglich, spätestens
jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich
anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche
ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten
ergänzend die §§ 377, 378 HGB. |
7.6 |
Soweit
ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt.
Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits
jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere
die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können
nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung
oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung
geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab
Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche
auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach
unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor
Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung
eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. |
7.7 |
Durch
einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie
treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen
in Kraft. |
7.8 |
In
den Fällen, in denen auch für unseren Käufer
kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette
vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479
BGB keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware
im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen,
so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d.
§ 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die
Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird.
Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal
2% des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende
Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen,
sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung
gemäß 7.1 dieser AGB als gleichwertiger Ausgleich
i.S.d. § 478 IV S.1 BGB abgegolten. |
7.9 |
Soweit
nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht
für Schäden, die nicht im Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt
nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,
sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes
beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften
wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer
sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt
ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können. |
7.10 |
Schadensersatzansprüche
können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener
Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns
geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte
Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
7.11 |
Ergänzend
zu den hier genannten Punkten gelten in allen Fällen
unsere aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende-
und Servicebedingungen. |
|
8.
Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten
Bestellungen |
8.1 |
Wir
können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns
eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs-
oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung
des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste
oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung
in den Vermögensverhältnissen des Bestellers
bekannt werden. |
8.2 |
Wenn
wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung
aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der
Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für
unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale
Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen.
Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar
höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist,
dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden
sind. |
|
9. Software, Literatur |
Bei
Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen
hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen
des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software
erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich
an. |
|
10. Verwendung von Kundendaten |
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen
mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz
zu verarbeiten. |
|
11.
Ausfuhrgenehmigung |
Eventuell
für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige
Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft
in Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen
und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer
solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht,
vom Vertrag zurückzutreten. |
|
12.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit,
anwendbares Recht |
12.1 |
Als
Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem
Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich
eventueller Rückgewährsansprüche, wird
Gießen vereinbart. |
12.2 |
Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen
Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand
für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten
einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Gießen
vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden
zu klagen. |
12.3 |
Bei
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben
die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im
grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches
Recht. |
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